Das Gesetz trat Anfang 2005 in Kraft, und erlaubt dem Verteidigungsminister, ein von Attentätern entführtes Passagierflugzeug gezielt abschießen zu lassen, um Schlimmeres zu verhindern.
Gegen das Gesetz hatten unter anderen darunter die früheren FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie ein Berufspilot geklagt. Sie kritisieren: Der Staat dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen und unschuldige Menschen töten, um andere zu retten.
Auch Bundespräsident Köhler hatte eine Überprüfung durch die obersten Richter empfohlen, und das Gesetz nur unter Bedenken unterzeichnet.
Nun urteilten die Bundesverfassungsrichter mit der Begründung dass das Grundgesetz keine Ermächtigung für solche Terrorabwehrmaßnahmen der Bundeswehr enthalte.
"Der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung ist nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden", sagte Papier. Das Grundgesetz lasse ihn nur "zur Hilfe" oder "zur Unterstützung" der Polizeikräfte der Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zu.
Eine Grundgesetzänderung wäre nach dem Urteil der Richter auf jeden Fall notwendig.
Damit ist auch die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr bei der Fußballweltmeisterschaft nur nach einer Grundgesetzänderung möglich. |