Genau so wichtig wie die Reiserücktrittskostenversicherung bei Vertragsabschluß einer Reisebuchung ist für den Aufenthalt am Urlaubsort selbst eine Reisekrankenversicherung. Leider wird viel zu oft unterschätzt, daß gesetzlich Krankenversicherte im Urlaub auch bei relativ harmlosen Erkrankungen nur bedingt versichert sind. Der Auslandsreisekrankenschein gilt nämlich nur in allen EU-Ländern und in Bosnien-Herzegowina, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lichtenstein, Mazedonien, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Türkei und Ungarn, da mit diesen Ländern ein Sozialhilfeabkommen besteht. Die Kosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransportes in das dem Wohnort des Kranken naheliegendste Krankenhaus sind dagegen nicht mitversichert. Gerade per Flug kann aber solch ein Rücktransport ein Vermögen kosten, gegen das man sich für kleines Geld unbedingt vor Reiseantritt absichern sollte. |