Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen
· mit einem Mikrochip ( oder bis zum 03.07.2011 einer gut lesbaren Tätowierung ) markiert sein,
· eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat,
· den EU-Heimtierpass mit sich führen.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwi-
schen Mitgliedstaaten der EU.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die EU Übergangsregelungen zugelassen.
Infos beim
Verbraucherministerium
Infos beim
Kreis Wessel(mit PDFs)
ACHTUNG:
Für die Einreise nach Schweden (
www.sjv.se), Irland und das Vereinigte Königreich
(
www.britischebotschaft.de) gelten zunächst für weitere 5 Jahre weitergehende nationale Zusatzbestimmungen!