In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Chemnitz der GDL nur Arbeitsniederlegungen im Regionalverkehr erlaubt. Streiks im Güter- und Personenfernverkehr wurden per Einstweiliger Verfügung untersagt.
Die Bahn wird wohl, nach der Niederlage vor dem sächsischen Landesarbeitsgericht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Lokführer streiken frühestens ab Montag - wie die Lokführer-Gewerkschaft GDL mitteilte. Viele Experten befürchten hohe volkswirtschaftliche Schäden (bei einer Woche Streik mehrere hundert Millionen!).
Im Kern geht es der GDL um einen eigenständigen Tarifvertrag für die Lokführer-Gewerkschaft. Die Bahn lehnt dies ab, da die GDL nur eine kleine Gruppe der Beschäftigten der Bahn vertritt. |