Bei Bus und Bahn müsssen sich Passagiere nach dem einsteigen zügig festhalten. Wenn der Fahrgast nach dem losfahren hinfällt, weil er sich nicht festgehalten hat ist er selber verantwortlich. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Im verhandelten Fall bestieg eine Frau in Bremerhaven einen Gelenkbus durch die Vordertür, ging nach hinten und stürzte schwer, als der Bus los fuhr. Die Unfallversicherung der Frau blieb auf den Kosten von mehr als 4000 Euro sitzen. Die Frau hätte sich sofort nach dem Einstieg in den Bus festhalten müssen. |