Anfang November treten für alle Abflüge ab europäischen Flughäfen die meisten der Bestimmungen in Kraft.
Pro Behälter dürfen z.B. künftig nur noch 1 Deziliter Flüssigkeit im Handgepäck mitgeführt werden. Dies gilt für alle Flüssigkeiten, und sie müssen in einem durchsichtigen und verschliessbaren Plastiksack von maximal einem Liter Volumen Platz haben.
Ausnahmen gibt es für spezielle Diätnahrung (wenn sie während des Fluges benötigt wird), Medikamente und Babynahrung.
Bei den Sicherheitskontrollen müssen Mäntel und Jacken zukünftig ausgezogen werden. Laptops und weitere grosse elektronische Geräte müssen separat vorgezeigt.
Die zulässige Handgepäckgrösse wird künftig exakt beschränkt auf 56cm x 45cm x 25cm. Ausnahmen (Musikinstrumente, Fotoapparate, Kameras) sind möglich.
Für das übrige Gepäck gibt es keine Änderungen.
Die neuen EU-Vorschriften sollen von der amerikanischen Sicherheitsbehörde akzeptiert sein.
|